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Der Gesetzesentwurf wurde im Oktober angekündigt und die lokalen Medien berichteten, dass das Gesetz Ende November vom Gesetzgeber des Landes verabschiedet wurde. Das „Gesetz über digitale Vermögenswerte“ trat am Dienstag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt offiziell in Kraft und wird in sechs Monaten angewendet.
Nach den neuen Spezifikationen können Dienstleister für digitale Vermögenswerte in Serbien nach „Einholung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde“ tätig werden. Die Wertpapierkommission des Landes und die Nationalbank von Serbien (NBS) sind mit der Überwachung und Anwendung des Gesetzes beauftragt.
Serbien war nicht immer kryptofreundlich. Im Jahr 2014 erklärte die NBS, dass Bitcoin im Land kein gesetzliches Zahlungsmittel sei.
Das neue Gesetz kommt zu einer Zeit, in der osteuropäische Länder, darunter Rumänien und Bulgarien, ihre Technologieindustrie ausbauen. Serbien erlebt einen Technologieboom, auf den mehr als 6% des BIP des Landes entfallen.
Mit den neuen Regeln können digitale Assets in Serbien mit oder ohne genehmigtes Whitepaper ausgegeben werden, obwohl ein Asset mit einem nicht genehmigten Whitepaper im Land nicht beworben werden kann und die Anzahl dieser Assets, die verteilt werden können, begrenzt ist.
Wenn es um den Handel geht, benötigen die Börsen für digitale Vermögenswerte gemäß dem neuen Gesetz Lizenzen für den Betrieb. Der Sekundärhandel mit in Serbien ausgegebenen digitalen Vermögenswerten (mit einem genehmigten Weißbuch), der außerbörsliche Handel (OTC) und die Verwendung intelligenter Kontrakte im Sekundärhandel sind ebenfalls zulässig.
Die Bestimmungen des neuen Gesetzes gelten nicht für digitale Transaktionen, die innerhalb eines begrenzten Netzwerks von Personen durchgeführt werden, die digitale Vermögenswerte "als eine Form der Loyalität oder Belohnung ohne die Möglichkeit ihrer Übertragung oder ihres Verkaufs" akzeptieren. Das Gesetz gilt auch nicht für Bergleute, die laut Gesetz digitale Vermögenswerte durch Bergbau erwerben dürfen.
Finanzinstituten unter der Aufsicht der NSB ist es jedoch weiterhin untersagt, sich mit digitalen Assets zu befassen, es sei denn, sie behalten kryptografische Schlüssel. Sie können ihre Vermögenswerte nicht in virtuelle Währungen oder „mit digitalen Vermögenswerten verbundene Instrumente“ umwandeln, Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten erbringen oder an Unternehmen teilnehmen, die solche Dienstleistungen anbieten.
Dienstleister für digitale Vermögenswerte müssen innerhalb von sechs Monaten vor der Umsetzung des Gesetzes eine Genehmigung bei einer Aufsichtsbehörde einholen.
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